Ratgeber · Handwerker finden und beauftragen · Stand 29.10.2026

Angebote vergleichen: Kostenvoranschlag, Festpreis und Stundensatz

Ein Kostenvoranschlag ist eine Preisschätzung, ein Festpreis ist eine bindende Zusage, ein Stundensatz rechnet den tatsächlichen Aufwand ab. Welche Form Sie vereinbaren, bestimmt, wer das Risiko höherer Kosten trägt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, das Wort „Festpreis“ ausdrücklich in den Auftrag zu schreiben. Einen Kostenanschlag müssen Sie im Zweifel nicht vergüten (§ 632 Absatz 3 BGB).

Kostenvoranschlag, Festpreis, Stundensatz: die Unterschiede

FormWas es istWer trägt das Mehrkosten-Risiko?
KostenvoranschlagFachliche Schätzung der Kosten nach Aufmaß oder BesichtigungAbweichungen in begründeten Fällen möglich, Obergrenze nicht gesetzlich fix
FestpreisVerbindlicher Gesamtpreis für einen klar beschriebenen LeistungsumfangBeim Betrieb, solange sich der Auftrag nicht ändert
Stundenlohn mit MaterialabrechnungAbrechnung nach Arbeitszeit und Material nach AufwandBeim Kunden, denn der Gesamtpreis steht erst fest, wenn die Arbeit erledigt ist

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, Umfang und Vergütung verbindlich und möglichst schriftlich festzulegen, den Ausführungstermin zu nennen und bei Absprachen vor Ort einen eigenen Zeugen dabeizuhaben.

Wie genau darf ein Kostenvoranschlag abweichen?

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen nennt Abweichungen von bis zu etwa 20 Prozent vom Kostenvoranschlag in begründeten Fällen als möglich und weist darauf hin, dass ein Festpreis das verhindert. Andere Quellen nennen engere Spannen. Stiftung Warentest (test.de) weist darauf hin, dass Gerichte bei größeren Abweichungen unterschiedlich urteilen. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf eine feste Prozentzahl. Wenn die Kosten während der Arbeit deutlich steigen, sollte der Betrieb das unverzüglich mitteilen. Halten Sie solche Mitteilungen schriftlich fest.

Kostet ein Kostenvoranschlag Geld?

Nach § 632 Absatz 3 BGB ist ein Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, nur zu zahlen, wenn die Erstellung vorher ausdrücklich vereinbart wurde. Fragen Sie deshalb vor einer Besichtigung, ob Kosten entstehen, und lassen Sie sich die Antwort schriftlich bestätigen. Eine Besichtigung oder Beratung kann je nach Betrieb gesondert angeboten werden, das sollte vorab klar sein.

Was ein vergleichbares Angebot enthält

Preise lassen sich nur vergleichen, wenn der Leistungsumfang gleich ist. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, Leistungen und Materialien detailliert beschreiben zu lassen und alle Positionen auf Notwendigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Nach test.de sollte ein Kostenvoranschlag außerdem Material und Umsatzsteuer ausweisen.

  • Genaue Beschreibung der Arbeiten, Geräte und Materialien (Typ, Hersteller)
  • Stundensätze, Anfahrt, Zuschläge, Materialpreise getrennt aufgeführt
  • Netto- oder Bruttopreis, Umsatzsteuer ausgewiesen
  • Ausführungstermin und Dauer
  • Entsorgung, Nebenarbeiten und Wiederherstellung, soweit nötig
  • Gewährleistung und Ansprechpartner bei Mängeln (Gewährleistung)

Kein Preis vereinbart? Dann gilt nach § 632 Absatz 2 BGB, soweit keine Taxe besteht, die übliche Vergütung. Das ist ein schwacher Schutz, denn „üblich“ ist im Streit schwer nachzuweisen. Klären Sie den Preis deshalb vorab.

Beispiel: zwei Angebote nachrechnen

Beispiel (frei gewählte Zahlen, keine Marktdaten): Zwei Betriebe bieten dieselbe Leistung an. Angebot A nennt einen Festpreis von 4.000 Euro brutto mit Material. Angebot B nennt 3.400 Euro, aber ohne Entsorgung der Altanlage und mit Stundenabrechnung für Nebenarbeiten.

  • Prüfen Sie, welche Positionen in A enthalten sind, die in B fehlen.
  • Rechnen Sie bei B die Entsorgung und die Nebenarbeiten mit einem erfragten Stundensatz dazu.
  • Vergleichen Sie erst dann, und achten Sie auf netto und brutto.

Ein niedrigerer Zahlenwert ist kein Beleg für einen günstigeren Auftrag. Entscheidend ist der Gesamtpreis für gleichen Umfang.

Notdienst und Eilaufträge

Bei Notdiensten gelten dieselben Grundregeln. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, Anfahrtskosten und Stundensätze vorab zu erfragen, einen Festpreis zu vereinbaren und nur gegen eine detaillierte Rechnung zu zahlen (Stand 19. Januar 2026). Wer keine Auskunft zu den Kosten gibt, gilt als kritisch. Mehr dazu in Notdienst: Kosten und Zuschläge und Rohrreinigung: Kosten und Abzocke. Für Betriebe in Ihrer Stadt siehe Städteübersicht.

Auch im Eilfall gilt: Lassen Sie sich Preise nennen, bevor der Betrieb mit der Arbeit beginnt, und halten Sie sie schriftlich fest, etwa per Nachricht. Nach Arbeitsende vergleichen Sie die Rechnung mit der Vereinbarung und lassen sich Einzelposten erklären, die Sie nicht zuordnen können.

Angebote strukturiert gegenüberstellen

Legen Sie sich eine einfache Tabelle an, in der jede Zeile ein Leistungsmerkmal ist und jede Spalte ein Angebot. So fallen Lücken auf.

MerkmalAngebot 1Angebot 2Angebot 3
Leistungsumfang genau beschrieben
Hersteller und Typ der Geräte
Preisform (Festpreis, Schätzung, Stundenlohn)
Netto oder Brutto, Umsatzsteuer
Anfahrt, Zuschläge, Entsorgung
Termin und Dauer
Gewährleistung, Wartung

Unklare Positionen sollten Sie nach der Verbraucherzentrale Niedersachsen früh nachfragen. Bei Streit können Sachverständige und die Handwerkskammer bei der Kosteneinschätzung helfen, und test.de nennt Handwerkskammer oder IHK als Schlichtungsstellen.

Checkliste und häufige Fehler

  • Mehrere schriftliche Angebote einholen (Verbraucherzentrale Niedersachsen).
  • Das Wort „Festpreis“ in den Auftrag schreiben, wenn Sie eine Preisgrenze wollen.
  • Vorab klären, ob der Kostenvoranschlag Geld kostet.
  • Netto und Brutto sowie Umsatzsteuer prüfen.
  • Fehlende Positionen (Entsorgung, Anfahrt, Nebenarbeiten) nachfragen.
  • Nicht unter Zeitdruck zahlen oder unterschreiben.

Typische Fehler: nur den niedrigsten Preis vergleichen, mündliche Absprachen ohne Zeugen, Stundenabrechnung ohne Obergrenze vereinbaren und die Rechnung nicht mit dem Angebot abgleichen. Wie Sie einen Betrieb prüfen, erklärt Fachbetrieb finden.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Festpreis?

Ein Kostenvoranschlag ist eine fachliche Schätzung, von der in begründeten Fällen abgewichen werden darf. Ein Festpreis darf nach Rat der Verbraucherzentrale Niedersachsen grundsätzlich nicht überschritten werden. Schreiben Sie das Wort „Festpreis“ ausdrücklich in den Auftrag.

Muss ich einen Kostenvoranschlag bezahlen?

Ein Kostenanschlag ist nach § 632 Absatz 3 BGB im Zweifel nicht zu vergüten. Zahlen müssen Sie in der Regel nur, wenn die Erstellung vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

Wie viel darf ein Handwerker vom Kostenvoranschlag abweichen?

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen nennt bis etwa 20 Prozent in begründeten Fällen. Andere Quellen nennen engere Spannen, und Gerichte urteilen unterschiedlich (test.de). Ein Festpreis vermeidet die Unsicherheit.

Was gilt, wenn kein Preis vereinbart wurde?

Dann gilt nach § 632 Absatz 2 BGB die übliche Vergütung, soweit keine Taxe besteht. Weil das im Streit schwer nachweisbar ist, sollten Sie den Preis vorab schriftlich festlegen.

Soll ich nach Stundensatz oder Festpreis abrechnen lassen?

Das hängt vom Auftrag ab. Bei klar umrissenen Arbeiten bietet ein Festpreis Planungssicherheit. Bei unklarem Aufwand kann Stundenabrechnung sinnvoll sein, dann sollten Sie Stundensatz, Anfahrt und Materialpreise vorab erfragen.

Wie viele Angebote sollte ich einholen?

Eine feste Zahl gibt es nicht. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, mehrere Angebote zu vergleichen und Leistungen und Materialien detailliert beschreiben zu lassen.

Quellen

Zuletzt geprüft am 29.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.