Ratgeber · Heizung und Wärmepumpe · Stand 29.10.2026
Heizungsausfall: was Sie sofort tun können und wann der Notdienst nötig ist
Bei Gasgeruch gilt: nicht reparieren, sondern absichern. Öffnen Sie Fenster, vermeiden Sie Flammen und Schalter, verlassen Sie das Gebäude und rufen Sie von außen die 112 oder den Entstörungsdienst Ihres Gasversorgers. Fällt die Heizung ohne Gasgeruch aus, lohnen sich einige Kontrollen, die Meldung an den Vermieter und, wenn nötig, ein Notdienst mit vorab genanntem Preis.
Hauptratgeber zum Thema Heizung und Wärmepumpe: Heizungstausch: Ablauf, Pflichten und Förderung im Überblick
Zuerst: Gasgeruch ist ein Notfall
Riecht es in der Wohnung nach Gas, ist das keine Heizungsstörung, sondern ein Sicherheitsfall. Die folgenden Hinweise stammen von einem Stadtwerke-Merkblatt und einer Selbstschutzinformation eines Landkreises. Sie sind eine Orientierung und ersetzen nicht die Vorgaben Ihres Gasversorgers; lesen Sie dessen Merkblatt, solange alles in Ordnung ist.
- Offene Flammen löschen, nicht rauchen.
- Keine elektrischen Schalter, Klingeln oder Stecker betätigen.
- Fenster und Türen öffnen und lüften.
- Gashahn schließen, aber nur, wenn das gefahrlos möglich ist.
- Gebäude verlassen und Nachbarn warnen (klopfen statt klingeln).
- Von außerhalb des Gebäudes die 112 oder den Entstörungsdienst des Gasversorgers anrufen, nicht mit dem Telefon in der Wohnung.
Erdgas ist von Natur aus geruchlos; Versorger fügen einen Duftstoff zu, der oft an faule Eier erinnert und regional unterschiedlich ausfallen kann. An der Gasanlage dürfen nur im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragene Betriebe arbeiten (§ 13 NDAV). Notieren Sie sich die Nummer des Entstörungsdienstes Ihres Versorgers vorab.
Heizung ausgefallen: Kontrollen ohne Risiko
Ohne Gasgeruch können Sie einige Dinge prüfen, ohne am Gerät zu arbeiten. Folgen Sie dabei der Bedienungsanleitung des Herstellers.
| Kontrolle | Was Sie prüfen |
|---|---|
| Stromversorgung | Ist die Sicherung des Heizungsraums eingeschaltet, ist der Notschalter in Stellung „Ein“? |
| Anzeige | Gibt es eine Störmeldung oder einen Fehlercode? Notieren Sie ihn für den Fachbetrieb. |
| Brennstoff | Gas: Ist der Hahn am Gerät geöffnet? Öl oder Pellets: Ist der Vorrat ausreichend? |
| Betriebsdruck | Zeigt das Manometer einen Wert im Bereich der Herstellerangabe? |
| Thermostate | Sind Heizkörperthermostate und Raumregler richtig eingestellt, die Uhr programmiert? |
| Warmwasser | Fällt nur das Warmwasser oder auch die Heizung aus? |
Gehen Sie nur so weit, wie die Bedienungsanleitung es erlaubt, und ersetzen Sie keine Prüfung durch einen Fachbetrieb. Treten Wasser aus oder Tropfen am Gerät auf, beachten Sie Rohrbruch: was zuerst tun.
Wann ist ein Notdienst nötig?
Ob ein Einsatz außerhalb der Geschäftszeiten sinnvoll ist, hängt von Gefahr und Lage ab. Bei Gasgeruch, Wasseraustritt oder Rauch entscheidet die Sicherheit. Bei reiner Wärmestörung stellt sich die Frage nach Außentemperatur, Alter und Gesundheit der Bewohner, Möglichkeiten zur Zwischenlösung und Erreichbarkeit des regulären Fachbetriebs. Wer einen Wartungsvertrag hat, prüft zuerst, ob dort ein Störungsdienst enthalten ist. Informationen zu Zuschlägen und Kosten finden Sie im Ratgeber Notdienst: Kosten und Zuschläge.
Heizungsnotdienst seriös beauftragen
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor Abzocke bei Handwerkernotdiensten (Stand 19. Januar 2026) und rät:
- Schildern Sie das Problem am Telefon genau und fragen Sie nach den Kosten. Seriöse Dienstleister nennen Anfahrtskosten und Stundensätze; wer dazu keine Auskunft gibt, sollte kritisch betrachtet werden.
- Fragen Sie vor Arbeitsbeginn nach dem verbindlichen Gesamtpreis und vereinbaren Sie einen Festpreis.
- Prüfen Sie, welche Firma tatsächlich kommt. Im geschilderten Fall vermittelte eine Website einen Handwerker einer anderen Firma. Wie Sie Vermittler erkennen, steht im Ratgeber Vermittler erkennen.
- Zahlen Sie nur gegen eine detaillierte Rechnung mit allen Einzelposten, die der Vereinbarung entspricht, und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
Das Portal listet Betriebe nach eigenen Angaben, ohne deren Leistung zu bewerten. Weitere Betriebe in Ihrer Stadt finden Sie auf der Städteübersicht.
Heizung ausgefallen als Mieter: Das können Sie tun
Mieter informieren zuerst den Vermieter oder die Hausverwaltung. Nach Hinweisen von test.de sollte das unverzüglich und möglichst schriftlich geschehen, mit genauer Beschreibung des Mangels. Gibt es einen Notdienstaushang im Haus, nutzen Sie ihn. Dokumentieren Sie Temperaturen, Zeiträume und Ihre Kontaktversuche, möglichst mit Fotos.
- Wann Selbstvornahme oder Mietminderung möglich sind, hängt vom Einzelfall ab, und Gerichte urteilen unterschiedlich. Test.de empfiehlt, Mieterverein oder Fachanwalt zu fragen.
- Wer zu Unrecht einen Betrag einbehält, der einer Monatsmiete entspricht, riskiert nach test.de eine Kündigung.
- Bei anhaltendem Ausfall kann nach test.de ein Eilantrag beim Amtsgericht in Betracht kommen.
Dieser Abschnitt ist Orientierung und keine Rechtsberatung.
Was Sie dem Betrieb am Telefon sagen sollten
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, das Problem am Telefon genau zu schildern. Bereiten Sie dafür diese Angaben vor, damit der Betrieb den Einsatz einschätzen kann:
- Hersteller, Typ und Baujahr der Anlage (Typenschild)
- Fehlermeldung oder Fehlercode auf der Anzeige
- Seit wann die Heizung ausgefallen ist und ob auch das Warmwasser betroffen ist
- Ob Gasgeruch, Wasseraustritt oder Geräusche aufgefallen sind
- Ihre Adresse, Erreichbarkeit und Zugang zum Heizungsraum
Fragen Sie im selben Gespräch nach Anfahrtskosten, Stundensätzen und möglichen Zuschlägen, und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung des Preises, zum Beispiel per Nachricht.
Vorsorge: So vermeiden Sie Stress im Winter
- Wartung vor der Heizperiode terminieren, siehe Heizungswartung
- Nummer des Entstörungsdienstes und des Heizungsfachbetriebs gut sichtbar notieren
- Bei älteren Anlagen den Ersatz früh planen, siehe Heizungstausch
- Eine Zwischenlösung für wenige Tage überlegen, die ohne Risiko funktioniert
Nach dem Einsatz: Rechnung prüfen
Zahlen Sie laut Verbraucherzentrale Niedersachsen nur gegen eine detaillierte Rechnung mit allen Einzelposten, die der Vereinbarung entspricht. Vergleichen Sie Anfahrt, Arbeitszeit und Material mit dem vorab genannten Preis. Bei Abweichungen halten Sie diese schriftlich fest. Bei Problemen rät die Verbraucherzentrale, das Geld zurückzufordern, gegebenenfalls Anzeige zu erstatten und sich bei Mängeln auf die Nachbesserungspflicht zu berufen. Mängelrechte und Fristen erklärt der Ratgeber Gewährleistung beim Handwerker.
Häufige Fragen
Was mache ich bei Gasgeruch?
Flammen löschen, keine Schalter betätigen, lüften, Gashahn nur bei Gefahrlosigkeit schließen, Gebäude verlassen und von außen die 112 oder den Entstörungsdienst des Gasversorgers anrufen. So geben es Stadtwerke und Landkreis in ihren Merkblättern an.
Was kostet ein Heizungsnotdienst?
Eine belegte Spanne gibt es nicht. Fragen Sie vor Arbeitsbeginn nach Anfahrtskosten, Stundensätzen und Zuschlägen und vereinbaren Sie einen Festpreis, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Wie erkenne ich einen unseriösen Heizungsnotdienst?
Warnzeichen sind fehlende Auskunft zu Kosten, Druck zur sofortigen Zahlung und ein anderer Firmenname als bei der Vermittlung. Seriöse Dienstleister nennen Anfahrtskosten und Stundensätze.
Muss der Vermieter bei Heizungsausfall sofort handeln?
Mieter sollten den Vermieter unverzüglich und schriftlich informieren. Welche Fristen und Rechte im Einzelfall gelten, klären Mieterverein oder Fachanwalt, denn Gerichte urteilen unterschiedlich.
Darf ich meine Gasheizung selbst reparieren?
Arbeiten an der Gasanlage dürfen außer durch den Netzbetreiber nur im Installateurverzeichnis eingetragene Installationsunternehmen ausführen (§ 13 NDAV).
Quellen
- Stadtwerke: Was tun bei Gasgeruch (Merkblatt)
- Landkreis Rheingau-Taunus: Selbstschutzinformation Gasgeruch
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: Abzocke bei Handwerkernotdiensten (Stand 19.01.2026)
- Gesetze im Internet: § 13 NDAV (Arbeiten an der Gasanlage)
- test.de: Wenn die Heizung streikt, was Mieter verlangen dürfen
Zuletzt geprüft am 29.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.